ANFRAGE ZUR VERWALTUNGSÜBERNAHME

Die Installierung einer neuen Verwaltung ist für einen Hauseigentümer oder Wohnungseigen-
tümergemeinschaften ein sensibler Vorgang.

Wir bieten daher unseren Kunden bereits eine frühzeitige Beratung und Unterstützung vor Übernahme der Verwaltung an. Auf Wunsch bieten wir Ihnen zunächst einen Vertrag über zwei – oder eine mehrjährige Laufzeit – an. Alle Eigentümer können so unsere Leistung auf den Prüfstand stellen, ohne direkt langfristig gebunden zu sein.

v.l.n.r Herr Gerharz, Herr Schürholz

Unser Verwalterhonorar errechnet sich individuell nach der Objektgröße und dem kalkulierten Aufwand. Unsere Vergütung umfasst sämtliche Leistungen, zu denen der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet ist. Alle weiteren Leistungen werden – soweit diese erforderlich oder gewünscht sind – von uns zunächst immer mit den Eigentümern abgestimmt und einer entsprechenden Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung unterworfen.

Wir sichern Ihnen eine engagierte und persönliche Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch und eine Besichtigungen Ihres Objektes unverbindlich zur Verfügung.

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